von den pawlowschen
den halbgetöteten
den zu Detektoren umgebauten
Wirtsmenschen in
vTheresienstadt

- -> Translations by Google, delivered via HTTPS <- -

19.04.2015 erstellt / 19.10.2020 13:44 zuletzt geändert 


Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin



Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin mit einer Liste Betroffener 16.02.2014

Hans Müller
Berlin, 16.2.2014

An
Staatsanwaltschaft Berlin Gst: xxx
Herr Staatsanwalt H.
10548 Berlin

Guten Tag Herr Staatsanwalt H.,

wie ihnen seit Anfang August diesen Jahres bekannt ist und in einem Brief vom 25.11.2013 an Herrn Palenda, dem Leiter der Abt. II beim Senator für Inneres und Sport, von mir nochmal präzisiert wurde, werden in Alt-Treptow und wohl auch darüber hinaus Versuche mit und an Menschen durchgeführt, bzw. beobachtet, die so niemals mit Recht und Gesetz zu vereinbaren sind oder sein werden. Forschungen, bei denen die Probanden und auch diejenigen die Interesse an einer Teilnahme gezeigt haben nicht wissen wer da forscht, wozu, in wessen Auftrag und wer es überwacht.

Weitere Auszüge aus dem Brief an Herrn Palenda erspare ich mir, da ich ihrem Brief vom 3.2.2014 entnahm, dass ihnen dieser Brief schon bekannt ist.

Die in der beigefügten Liste genannten Personen sind auf unterschiedliche Art und Weise von diesen Versuchen betroffen. Diese Unterschiede lassen sich kategorisieren nach bewusst und unbewusst, bewusst nach wessen sie sich bewusst geworden sind oder bewusst gemacht worden sind und unbewusst nach mal stutzig geworden sein oder überhaupt noch nichts mitbekommen zu haben oder nicht mitbekommen zu wollen, sowie Personen, bei denen ich in Verhalten oder Äußerungen ein Muster erkannt habe ohne dabei eindeutige Auffälligkeiten beobachtet zu haben und Personen die in einem anderen Sinne betroffen, beteiligt oder eingebunden sein könnten. Wahrscheinlich zählt keine der in dieser Liste aufgeführten Personen zu dem Kreis der letztlich Verantwortlichen.

Gerüchten zu Folge sind diese Feldversuche offiziell längst eingestellt worden, inoffiziell aber, wie in dem Brief an Herrn Palenda beschrieben, könnte versucht worden sein oder werden sie als Privatveranstaltung fortzuführen bzw. zu dulden. Mir sind Personen bekannt, die als Zeugen eingeschüchtert werden. Es hieß, „wenn du nicht mitspielst, werfen wir dir bei allem was du vorhast Knüppel zwischen die Beine“. Unbeirrt durch die o.g. Anzeige wird dieser Feldversuch fortgeführt, wird versucht Menschen in diese „Installation“ hineinzuziehen/nötigen, bzw. sie darin gefangen zu halten.

Die Durchführenden versuchten sich damit raus zu reden, dass sie nicht für die Bedingungen unter denen diese Forschung betrieben wird verantwortlich sind. Diese Haltung erachteten sie offenbar als Freibrief für zynische Vorgehensweisen.

Nicht genehme ärztliche Untersuchungsergebnisse werden manipuliert, offensichtlich unzureichende, falsche oder vielleicht auch zeitweise gar keine Berichte geschrieben. Von einer wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Evaluierung kann keine Rede sein, die Versuche werden quasi im Blindflug unternommen.

Mir wurde explizit vorgeschlagen mich von anderen ebenso betroffenen Personen überwachen und beobachten zu lassen. Vor einiger Zeit ist auch mir das Angebot gemacht worden für die durchführende Seite Jobs zu machen, andere haben sich möglicherweise instrumentalisieren lassen.

Ich solle die Fortführung dieser widerrechtlichen Versuche mit den anderen Menschen nicht dem Staat zur Kenntnis bringen (es wurde als denunzieren diffamiert) und solle dafür im Gegenzug nicht mehr Gewaltmaßnahmen ausgesetzt sein. Es wird mir bedeutet, ich solle mich heraus halten aus „ihrem Forschungsvorhaben, aus ihrem Gebiet“, solle mich integrieren lassen oder in einen anderen Stadtteil flüchten. Ich bin aufgefordert worden auf meine Selbstständigkeit zu verzichten und es mit der Unterscheidung zwischen von außen kommenden Informationen und eigenen Ideen nicht mehr so genau zu nehmen. Betrug, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Wissenschaft passen nicht zusammen, auch wenn sie (noch) geheim ist und bisweilen obskurantistische Züge erkennen ließ.

Bestimmte Betroffene könnten so beschäftigt und abgelenkt worden sein, damit diese Versuche mit anderen Betroffenen unbemerkt fortgesetzt werden können. Offenbar wollte man Zeit gewinnen und jede Sekunde nutzen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sie ihre Feldversuche, die seit 2004 vertuscht, verschleiert und aufgeschoben worden sein sollen solange durchführen bis ihnen explizit untersagt wird sie weiterzuführen.

Die Angaben zu Vorgängen und Personen sind unvollständig und können noch ausführlich ergänzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

Anhang:
Liste der Personen
Email Ethikrat

 

[Seitenanfang]

Protokoll Anruf vom LKA1 Mordkommision 28.05.2014 15:07

Rückruf eines Herrn [...], LKA Mordkommision, 4664-911xxx:

der Vorgang Anzeige gegen Unbekannt vom August 13 ist nicht vom LKA bearbeitet worden

Protokoll Anruf bei Staatsanwaltschaft Berlin 02.06.2014 13:48

Anruf bei Frau F., Leiterin GSt xxx (in Vertretung), Staatsanwaltschaft Berlin:

„neige dazu in Ermittlungen einzutreten“ „erst muss der Schaden eingetreten sein“

Protokoll Besuch bei der Staatsanwaltschaft Berlin 05.06.2014

Während eines Besuchs bei der Staatsanwaltschaft Berlin: Anruf bei Herrn [...], LKA Mordkommision, 4664-911xxx (12:18 Uhr): „wenden sie sich an Herrn Staatsanwalt H., haben sie die Tel.-Nr.?“

Beim anschließenden Gespräch in seinem Büro erklärte ich Herrn Staatsanwalt H., falls er glaubt, dass ich an einer Persönlichkeitsstörung leide, z.Bsp. Schizophrenie (er winkte hier mit seiner rechten Hand ab), dass das nicht der Fall sei und erwähnte eine Behandlung mit L-Dopa, ein Indikator-Medikament für das Restless-Legs-Syndrom (meines Wissens gibt es bei Schizophrenie im Stoffwechsel des Gehirns einem Überschuss von Dopamin, bei mir bewirkte es nach 3 Tabletten ein leichtes und als unangenehm empfundenes Überkandidelt-Sein und setzte L-Dopa daher ab).

Er fragte mich, wer denn diese Leute seien, mit denen ich es da zu tun habe, ich sagte, dass dabei Personen sind, welche wahrscheinlich lange beim Militär waren und auf seine Frage nach einer Organisation (oder von wo die seien), antwortete ich nach einer Pause (mir sind „Die“ schließlich nicht bekannt gewesen), dass der BND wissen müsse, was es so gibt in der Welt. Wie der Staatsanwalt H. diese Bemerkung verstanden hat, weiß ich nicht, ich meinte sie wortwörtlich.

Herr Staatsanwalt H. wollte später noch den Brief der Charité haben (Bericht Charité - Benjamin Franklin vom 9.5.2014 wg. Restless Legs Syndrom) und erklärte am Ende des Gesprächs, dass er keine Ermittlungen einleiten lassen werde. Den Bericht der Charité habe ich ihm nicht zugeschickt.

 

Anzeige Nr. 7, 05.06.2014

am 5.6.2014 beim LKA1 Berlin persönlich abgegeben:

Anzeige gegen Unbekannt wegen versuchtem Mord durch fortgesetzte, gemeinschaftlich begangene Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung mit dem Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung, zu Lasten von Hans Müller anderen namentlich bekannten Personen und weiteren Personen, die vermutet werden.

...

Wegen Dringlichkeit und Gefahr im Verzug ist die Tatausführung umgehend zu untersagen.

Wenn das Untersagen der Tatbegehung nicht möglich ist, können ersatzweise die bekannten Aufenthaltsorte der unmittelbar Tatausführenden aufgesucht werden um geeignete Maßnahmen einzuleiten, die die weitere Tatbegehung wirksam unterbinden.

Zur Verhinderung der Wiederaufnahme der Tatbegehung können dauerhaft aufzeichnende und mit einer geeigneten Antenne versehene Messgeräte an den bekannten Aufenthaltsorten der Opfer installiert werden, um feststellen zu können, ob die für die Tatausführung notwendigen Frequenzbereiche benutzt werden und ob darin die typischen Signalcharakteristika zu finden sind.

Weitere Angaben entnehmen sie bitte dem Vorgang, den ich am 18.5.2014 gegen 15 Uhr auf dem Polizeiabschnitt 65 am Segelfliegerdamm z. Hd. des Polizeipräsidenten Herrn Kandt abgegeben habe.

Ich bitte darum für diese Anzeige einen neuen Vorgang anzulegen und verweise nochmal ausdrücklich auf Gefahr im Verzug und Dringlichkeit hin und bitte darum mir den bearbeitenden oder aufnehmenden Ansprechpartner beim Landeskriminalamt zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

Besuch Polizeirevier 54 Sonnenallee, 06.06.2014 ca. 11:00 Uhr

Auf die Frage, wer die am Vortag abgegebene Anzeige beim LKA bearbeitet, wird mir ausgerichtet, dass Herr [..., LKA Mordkommision] mir empfiehlt Herrn [Staatsanwalt] H. anzurufen

Protokoll Anruf bei Herrn [Staatsanwalt] H, 06.06.2014 12:57 Uhr

Auf meine Bitte in Ermittlungen einzutreten antwortet Herr [Staatsanwalt] H.: „dann tue ich das hiermit“

Protokoll Anruf beim LKA1 Berlin, 06.06.2014 14:18 Uhr

„Wir melden uns“

Antwort Staatsanwaltschaft Berlin auf die Strafanzeige Nr. 7 vom 06.06.2014

Antwort Staatsanwaltschaft Berlin

Datum: 10.07.2014
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
Vorwurf: Mord
Strafanzeige vom 06.06.2014

Sehr geehrter Herr Müller,

ich habe das aufgrund Ihrer Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, da es nicht gelungen ist, einen Täter zu ermitteln.

Sollten Ihnen in der Folgezeit neue Umstände bekannt werden, die zur Ermittlung des Täters führen könnten, so bitte ich Sie, diese alsbald zu dem oben angegebenen Aktenzeichen hierher mitzuteilen, da ich jederzeit innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist in der Lage bin, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Dieses Schreiben dient gegebenenfalls zur Vorlage bei Ihrer Versicherung. falls Sie gegen den eingetretenen Schaden versichert sein sollten.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

H.

Staatsanwalt

Fax an Staatsanwaltschaft Berlin GSt:xxx, 08.08.2014

Hans Müller
08.08.2014

Guten Tag Herr [Staatsanwalt] H.,

ich möchte ihnen mitteilen, dass die Tatbegehung in dieser Sache heute fortgesetzt worden ist und fordere sie auf die verwendete Funkstrecke zurückverfolgen zu lassen, die weitere Tatbegehung zu untersagen und wenn das nicht sichergestellt werden kann, die Täter festnehmen zu lassen und/oder die Tatmittel beschlagnahmen zu lassen.

Dieses Fax geht auch zur Kenntnis an den Senator für Justiz und Verbraucherschutz Herrn Heilmann, da ich erwäge sie und Herrn Heilmann wegen Strafvereitlung im Amt anzuzeigen, auch um herausfinden zu lassen, wer verhindert, dass das rechtlich gebotene getan wird.

Um die Fortführung der Tatbegehung zu unterbinden setze ich ihnen eine Frist bis

Dienstag, den 12. August 2014, 14 Uhr [an diesem Tag um 13:53 schickt mir eine unbekannte Person in der Abteilung Verfassungsschutz/Öffentlichkeitsarbeit eine Mail als Antwort auf meine Anfrage vom 8.8.2014. Das ist der Beginn der lfd. Mails]

Danach erstatte ich Anzeige.

Auf Empfehlung der Senatskanzlei habe ich Herrn Palenda um einen bald möglichen Gesprächstermin in dieser Sache gebeten und halte es für nicht hinnehmbar, dass die Tatbegehung unterdessen weiter durchgeführt wird.

Die unter Verwendung der genannten Funkstrecke durchgeführten Gewaltmaßnahmen entfalten die von den Tatdurchführenden gewünschte Wirkung nur, wenn sie ohne große Unterbrechung fortgeführt werden, dass ist ein Kapitalverbrechen und wird von mir nicht tatenlos hingenommen.

Ich möchte sie darauf hinweisen, dass ich dem Deutschen Bundestag und einem Journalisten vom Fortgang dieses Verfahrens Bericht erstatte und werde am Montag, wenn ich mich zur Erstattung der Anzeige genötigt sehe, auch darüber berichten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

(Zur Kenntnis auch an den Polizeipräsidenten, den Senator für Justiz und den Senator für Inneres)

Anzeige Nr. 9, 13.08.2014 (letzter für die Polizei sichtbarer Vorgang im Computer)

persönlich abgegeben Polizei Berlin (Kripo)

Hans Müller

Anzeige gegen das Land Berlin, vertreten durch den Staatsanwalt Herrn H. wegen Strafvereitelung im Amt und damit Beihilfe zu leisten zu versuchtem Mord durch fortgesetzte, gemeinschaftlich begangene Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung mit dem Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung, zu Lasten von Hans Müller, anderen namentlich bekannten Personen und weiteren Personen, die vermutet werden.

Diese Anzeige steht im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, Vorwurf Mord, bei der Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Geschäftszeichen xxx YYy zzzz/14.

In einem Telefongespräch am 4.8.2014 um 9:19 Uhr erklärte Herr H., dass er auf dem in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft abgegebenen Datenträger mit Tonaufnahmen die Täter nicht erkenne könne. Zu der verwendeten Funkstrecke wollte er sich nicht äußern.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen Tonaufnahmen um die Tatbeschreibung zu den vorgeworfenen Straftaten. Durch Ermittlungen zu den Tätern und Zurückverfolgen der verwendeten Funkstrecke lassen sich diese auch überführen.

Der Staatsanwalt Herr H. hat es versäumt, den überreichten Beweismitteln und Zeugenaussagen die nötige Bedeutung zukommen zu lassen.

Wegen Dringlichkeit und Gefahr im Verzug ist die Tatausführung unverzüglich zu unterbinden. Eine Beschränkung der Tatausführung, wie von unbekannter Seite gewünscht oder angeboten, ist an Gesichts der Tatsache, dass es für die Tatausübung keinerlei Rechtsgrundlage gibt, inakzeptabel. Auch ist in dieser rechtlichen Situation das Abwarten auf das Auftreten von Schäden und das Beobachten des Fortschreitens dieser Schäden mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar. Tatsächlich ist es so, dass durch die ununterbrochene Aufrechterhaltung der technischen Verbindung Schäden bewusst herbeigeführt werden, die die möglichst dauerhafte Beeinträchtigung höherer kognitiver Funktionen bewirken soll, durch die Übermittlung externer Informationen soll die Beeinträchtigung dieser Funktionen gegenüber den Betroffenen verdeckt werden um gewünschte und bekannte Effekte zu erzielen, usw..

Ich bitte darum mir den bearbeitenden oder aufnehmenden Ansprechpartner beim Landeskriminalamt zu nennen.

Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin auf die Strafanzeige Nr. 9 vom 09.10.2014

Sehr geehrter Herr xyz,

das auf Ihre
Strafanzeige vom 8.8.14
gegen Staatsanwalt H.
wegen Strafvereitelung im Amt
eingeleitete Ermittlungverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung).
Eine strafbares Verhalten des Beschuldigten ist nicht ersichtlich. Erfolgversprechende Ermittlungsanhalte lagen in dem der Einstellung zugrunde liegenden- von Ihnen angezeigten- Sachverhalt nicht vor. Die weitere Rückverfolgung einer „Funkstrecke“ anhand der von Ihnen übersandten DVD war nicht erfolgversprechend.

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen- binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt.
Die Beschwerde muss in deutscher Sprache verfasst sein.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

G.
Staatsanwalt

Anzeige Nr. 10, 09.11.2014

am 9.11.14 der Staatsanwaltschaft Berlin zugesandt:

Anzeige gegen Unbekannt u.a. wegen

mit vorhergesagten Folgeschäden wie z.B. MS, Parkinson, Gliome, frühzeitiger Demenz und damit verkürzter Lebenserwartung verbundenen,

u.a. durch intermittierende Bewusstseinstrübungen lebensgefährdende Risiken im Alltag in Kauf nehmenden und

zu im Einzelnen noch zu ermittelnden Versuchszwecken methodisch durchgeführten, versuchten Mords (ersatzweise auch für versuchten Mentizid)

durch dauerhaft fortgesetzte, gemeinschaftlich begangene, vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung mit dem Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung

unter Verwendung des Tatmittels der gezielt für die zu schädigende Person berechneten elektromagnetischen Schädelresonanzfrequenzen

zum Nachteil von Hans Müller, anderen namentlich bekannten und unbekannten Personen und weiteren durch diese Verwendung der Schädelresonanzfrequenzen allgemein geschädigten Personen.

 

Die Verwendung dieser spezifischen Schädelresonanzfrequenzen kann von dem Geschädigten durch die dabei entstehenden, reproduzierbaren Effekte, u.a. temporär auftretende stehende Wellen, bezeugt werden. Dieses Tatmittel wurde auch als Waffe eingesetzt.

Die Standorte der verwendeten Sendeanlagen ist dem Geschädigten unbekannt.

Die Tatbegehung wurde zu einem unbekanntem Zeitpunkt ohne mein Wissen begonnen und nach Aufklärung gegen meinen erklärten Willen bis heute fortgesetzt. Eine Krankschreibung wegen Neurasthenie wird nicht respektiert, weil die unmittelbar Tatausführenden den Zustand der psychischen Erschöpfung, wie angekündigt, erreichen und ausnutzen wollten um darauf aufbauend eine Signalabhängigkeit zu erzielen.

Zur Tatvorbereitung und Begehung wurden und werden verschiedene Datenschutz-Bestimmungen und Persönlichkeitsrechte eklatant verletzt.

Die hier niedergeschriebenen Angaben stellen nur einen, hoffentlich ausreichenden, Auszug dar.

Ich verweise ausdrücklich auf Gefahr im Verzug und Dringlichkeit hin.

 

Hans Müller
Berlin, 9.11.14

Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin vom 30. Oktober 2014 (soll vermutlich November heißen)

Sehr geehrter Herr Müller,

das auf lhre Strafanzeige vom 18.11.2014 gegen unbekannt wegen versuchten Mordes u. a. eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO), ohne in Ermittlungen eingetreten zu sein.

Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 152 der Strafprozessordnung nur dann berechtigt, in Ermittlungen einzutreten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Ein Anfangsverdacht im Sinne von § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung muss auf konkreten Tatsachen beruhen, d. h. nach kriminalistischer Erfahrung muss es als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Gleichzeitig wird durch die §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung auch die strafrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen.

Bloße Vermutungen und Möglichkeiten bieten keine ausreichende Grundlage für einen die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigenden Anfangsverdacht. Auch pauschale, unsubstantiierte Behauptungen reichen hierfür nicht aus.

Ihr Anzeigevorbringen begründet unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien nicht den Anfangsverdacht einer Straftat.

Ich weise nochmals darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Berlin die von lhnen geschilderten Schädelresonanzfrequenzen selbst dann nicht abstellen könnte, wenn es sie gäbe.

Mit freundlichen Grüßen

H.

Staatsanwalt

[Seitenanfang]

Protokoll Gespräch mit Staatsanwalt H. am 27.03.2015 in seinem Büro

[...]

Brief an Staatsanwaltschaft Berlin, 13.09.2015

[Zu Beginn unseres letzten Gesprächs am 8.9.2015 fragte mich ein Rechtsanwalt, den ich kurz zuvor mit Akteneinsicht beauftragt hatte und der zum Zeitpunkt des Gesprächs bereits Kenntnis von dieser Webseite, den lfd Mails und dem täglichen Fax hatte, ob das nicht eine Sache der Politik sei. Die Politik sagt, das sei eine Sache der Strafverfolgung und der Gerichte in Berlin.
Den folgenden Brief habe ich dann ohne die Hilfe dieses Rechtsanwalts schreiben müssen.]

Hans Müller
13.9.2015

Zu Geschäftszeichen XXX yyy
Ihr Schreiben vom 10.7.2014 [siehe oben]
Meine erneute Anzeige vom 13.9.2015, anbei [siehe aktuell // Keine Veränderung. Fortsetzung der gezielten Abtötungsmaßnahmen ...]

Guten Tag Herr Staatsanwalt H.,
ich möchte sie bitten folgende Fragen zu beantworten:

1.Ist es ihnen inzwischen möglich die unverzügliche und vollständige Einstellung der, wie von mir bezeugt, nach wie vor andauernden, als „lebensgefährdend“ bezeichneten Tatbegehung, deren Durchführung vom LKA1 und von ihnen unter dem Tatvorwurf Mord bearbeitet worden ist, wirksam durchzusetzen, damit mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und mein grundsätzliches Nein zur Teilnahme an diesen „Experimenten“ respektiert wird?
2.Wer ist der Ansprechpartner bei der Polizei, falls die Tatbegehung dann wieder aufgenommen werden sollte?
3.Da sie mir gegenüber am 27.3.15 erklärt haben, dass sie keinen „Zugriff“ haben und mir auch nicht sagen konnten/wollten/durften, wer denn Zugriff hat, frage ich sie, ob dem immer noch so ist, bzw. wer ihnen den Zugriff verweigert.
4.Wenn sie der Ansicht sein sollten, dass es sich hier nicht oder nicht mehr um versuchten Mord handelt, sondern um etwas anderes, möchte ich das mitgeteilt bekommen und wissen auf wessen Expertise das beruht.

Die Beschreibung zusätzlicher Straftatbestände entnehmen sie bitte u.a. der von mir verfassten Webseite knochenfunk.de. Ich weise darauf hin, dass ich als Tatzeuge zur Zeit nicht frei aussagen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

[Seitenanfang]

Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin vom 18.09.2015

[2 Tage nach Erhalt dieser Antwort teilte der Rechtsanwalt der Staatsanwaltschaft mit, das er nicht mehr mandatiert sei, mir die Antwort jedoch noch weiterleite.]

Ermittlungsverfahren gegen unbekannt

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

in Beantwortung des o.g. Schreibens Ihres Mandanten, das ich in Kopie beigefügt habe, teile ich folgendes mit:

1. Es ist mir weiterhin nicht möglich, die von Ihrem Mandanten bezeichnete „Tatbegehung“ zu beenden.
2. Bei der Polizei gibt es keinen konkreten Ansprechpartner.
3. Ich habe weiterhin keinen „Zugriff“ auf die von Ihrem Mandanten behaupteten Geschehnisse. Der Zugriff wird mir nicht verweigert.
4. Ich bin in der Tat der Ansicht, dass es sich nicht um einen versuchten Mord handelt. Diese Einschätzung beruht auf meiner eigenen Expertise.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Staatsanwalt

Anzeige gegen Land Berlin, vertreten durch den Staatsanwalt H., 30.09.2015

Hans Müller
Berlin
30.09.2015

An
Polizei Berlin
Dezernat Staatsschutz
persönlich übergeben

Anzeige gegen das Land Berlin, vertreten durch den Staatsanwalt Herrn H. wegen Beihilfe zu versuchtem Mord durch fortgesetzte, gemeinschaftlich begangene Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung mit dem Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung, zu Lasten von Hans Müller, Berlin, anderen namentlich bekannten Personen und weiteren Personen, die vermutet werden.

Diese Anzeige steht im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, Vorwurf Mord, bei der Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Geschäftszeichen xxx YYy zzzz/14.

Der Staatsanwalt Herr H. hat es versäumt, den überreichten Beweismitteln und Zeugenaussagen die nötige Bedeutung zukommen zu lassen.

Der Staatsanwalt Herr H. erklärte mir gegenüber am 27.3.15, dass er keinen „Zugriff“ habe und konnte/wollte/durfte mir auch nicht sagen, wer denn Zugriff hat, bzw. wer ihm den Zugriff verweigert. Am 18.9.2015 schrieb er mir auf meine Frage, ob dem immer noch so sei, bzw. wer ihm den Zugriff verweigere, dass er weiterhin keinen „Zugriff“ auf die Geschehnisse habe und zugleich, dass der Zugriff ihm nicht verweigert wird. Das ist ein Widerspruch. Wenn ihm der Zugriff nicht verweigert wird, dann hat er Zugriff. Im demselben Schreiben erklärte Herr Staatsanwalt H., dass es ihm weiterhin nicht möglich sei, die Tatbegehung zu beenden. Wer nimmt ihm diese Möglichkeit. Allein schon die von mir bezeugte Tatsache, dass ich als Zeuge bedroht werde und Gewaltmaßnahmen ausgesetzt bin, hätte ausreichen müssen, um wegen Gefahr im Verzug sofort geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Am 13.9.2015 habe ich dem Herrn Staatsanwalt H. folgendes geschrieben: „Wenn sie der Ansicht sein sollten, dass es sich hier nicht oder nicht mehr um versuchten Mord handelt, sondern um etwas anderes, möchte ich das mitgeteilt bekommen und wissen auf wessen Expertise das beruht.“ Er antwortete in seinem Schreiben von 18.9.2015: „Ich bin in der Tat der Ansicht , dass es sich nicht um einen versuchten Mord handelt. Diese Einschätzung beruht auf meiner eigenen Expertise.“ Er unterließ aber mir mitzuteilen, um was es sich hier denn dann handelt und auf wessen Expertise das dann beruht.

Im demselben Schreiben vom 18.9.2015 erklärte Herr Staatsanwalt H., bei der Polizei gäbe es keinen konkreten Ansprechpartner. Das ist nicht zutreffend, er weigert sich mir einen konkreten Ansprechpartner zu benennen.

Ich fordere sie auf, wegen Dringlichkeit und Gefahr im Verzug unverzüglich die vollständige Einstellung der von mir bezeugten, nach wie vor andauernden, als „lebensgefährdend“ bezeichneten Tatbegehung wirksam durchzusetzen, damit mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und mein grundsätzliches Nein zur Teilnahme an diesen „Experimenten“ respektiert wird. Eine Beschränkung der Tatausführung, wie von unbekannter Seite gewünscht oder angeboten, ist an Gesichts der Tatsache, dass es für die Tatausübung keinerlei Rechtsgrundlage gibt, inakzeptabel. Auch ist in dieser rechtlichen Situation das Abwarten auf das Auftreten von Schäden und das Beobachten des Fortschreitens dieser Schäden mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar. Tatsächlich ist es u.a. so, dass durch die ununterbrochene Aufrechterhaltung der technischen Verbindung Schäden bewusst herbeigeführt werden, die die möglichst dauerhafte Beeinträchtigung höherer kognitiver Funktionen bewirken soll, durch die Übermittlung externer Informationen soll die Beeinträchtigung dieser Funktionen gegenüber den Betroffenen verdeckt werden um gewünschte und bekannte Effekte zu erzielen.

Weitere Hinweise können sie auch der von mir verfassten Webseite knochenfunk.de entnehmen. Bei dem dort genannten Hans Müller handelt es sich um [Hans Müller].

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

Gesprächsprotokolle LKA5 Staatsschutz Berlin vom 06.10.2015

[...]

Antwort des Staatsanwalts A. vom 27.10.2015 auf Anzeige gegen Staatsanwalt H. vom 30.09.2015

[..]

Brief an den Staatsanwalt A. vom 16.11.2015

Zu Geschäftszeichen xxx Js yyy/15 und xxx UJs yyyy/14
Telefonat am 13.11.2015

Guten Tag Herr Staatsanwalt A.,
wie telefonisch vereinbart übersende ich ihnen folgende Schriftstücke:

1. Bericht akute Beschwerden
Fax vom 29.1.2015 an Staatsanwaltschaft Berlin, 2 Seiten
s.a.: knochenfunk.de/humanmedizin/charite.html#c527
2. Hinweis auf Messergebnisse Blutdruck/Puls
Fax vom 14.4.2015 an Staatsanwaltschaft Berlin, 3 Seiten
s.a.: knochenfunk.de/humanmedizin/am-urban.html#c528
3. Brief an Prof. B.
Klinik und Hochschulambulanz für Neurologie vom 9.7.2015, 2 Seiten
s.a.: knochenfunk.de/humanmedizin/charite.html#c714
4. aktuelle Messergebnisse Blutdruck/Puls (Messung im Sitzen) 1.3.2015 – 11.11.2015, 1 Seite
In den Messergebnissen lässt sich eine Bradykardie bei erhöhtem Blutdruck erkennen, die laut de.wikipedia.org/wiki/Hirndruck ein Symptom für erhöhten Hirndruck ist. Wenn die dort genannten möglichen Ursachen Hirnblutung und Hirntumor auch wegen des zeitlich begrenzten Auftretens hoffentlich ausgeschlossen werden können, dann ist das eine Auswirkung der hier angewendeten Hochfrequenzfunkstrecke. Wobei es sich nach meiner Beobachtung um eine fortschreitende Schädigung handelt, da während vergleichbarer Messungen im Jahr 2013 (s. 2.) der Hirndruck noch nicht so deutlich wahrnehmbar gewesen ist.

Ich verlange, dass die Verwendung der für meinen Schädel berechneten funktechnischen Verbindung unverzüglich untersagt wird.

Ich erwarte, dass dieser gesamte Vorgang von einem Gericht unter strafrechtlichen Aspekten bewertet wird.

Ich möchte die ladefähigen Adressen der unmittelbar Tatausführenden genannt bekommen, um zu erfahren, wer ihnen Anweisungen gibt, wer Auswertungen vornimmt und wer meine Person betreffende Entscheidungen fällt, wenn das nicht möglich ist, die Namen derjenigen, die die Herausgabe dieser Adressen verweigern.

Ich verlange Einsicht in sämtliche meine Person betreffende Unterlagen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

Anzeige gegen Unbekannt vom 04.12.2015

An
Polizei Berlin
persönlich übergeben
(auf Empfehlung von Staatsanwalt A. Gst.: xxx)

Anzeige gegen Unbekannt wegen versuchtem Mord durch fortgesetzte, gemeinschaftlich begangene Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung mit dem Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung, zu Lasten von Hans Müller Berlin, anderen namentlich bekannten Personen und weiteren Personen, die vermutet werden.

Wegen Dringlichkeit und Gefahr im Verzug ist die Tatausführung umgehend zu unterbinden.

Zur Verhinderung der Wiederaufnahme der Tatbegehung können dauerhaft aufzeichnende und mit einer geeigneten Antenne versehene Messgeräte an den bekannten Aufenthaltsorten der Opfer installiert werden, um feststellen zu können, ob die für die Tatausführung notwendigen Frequenzbereiche benutzt werden und ob darin die typischen Signalcharakteristika zu finden sind. Auch die Heranziehung der mittels Passiv-Radar angefertigten Aufnahmen könnten geeignet sein, Veränderungen des Magnetfeldes der betroffenen Menschen/Schädel zu dokumentieren, ebenso sind Wärmebildkameras für diesem Zweck geeignet.

Ich bitte darum für diese Anzeige einen neuen Vorgang anzulegen und verweise nochmal ausdrücklich auf Gefahr im Verzug und Dringlichkeit hin und bitte darum mir den bearbeitenden oder aufnehmenden Ansprechpartner beim Landeskriminalamt zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

Anhang:
Kopie einer Liste der Symptome, die von mir am 14.6.2014 in der Radiologie-Praxis [...] mit der Frage, worauf diese Symptome zurückzuführen sind, abgegeben worden ist, Verbleib unbekannt, unbeantwortet
Neuere Fassung dieser Liste der Symptome

Brief an den Staatsanwalt A. vom 14.12.2015

Zu Geschäftszeichen xxx Js yyy/15 und xxx UJs yyyy/14

Guten Tag Herr Staatsanwalt A.,
auf ihre Empfehlung habe ich am 4.12.15 gegen 14 Uhr beim LKA1 eine Anzeige gegen Unbekannt abgeben. Sie wurde von Herrn K. in Anwesenheit von Frau K. entgegengenommen. Herr K. sagte, dass er diese Anzeige so wie sie ist dem Herrn Staatsanwaltschaft H. weiterleiten werde, weigerte sich aber den Empfang zu quittieren.

Am 11.12.15 bekam ich von meiner Hausärztin Frau Dr. H. ein von mir erbetenes Attest, das für sich selbst spricht und nach meinem Eindruck mit deutlich macht, dass sie selbst erheblichem Druck ausgesetzt ist. Dazu gehört auch, dass sie in einem Gespräch am selben Tag zu mir sagte oder eher fragte, dass niemand meine Sicht des Vorgangs bestätigen werde. Ich teile diese Ansicht nicht, da der Vorgang in Teilen bereits öffentlich bekannt ist und bereits ein schlüssiges Bild ergibt, auch bekannt ist, dass ich an einer freien Aussage gehindert werde und ich zudem eine Vielzahl von Zeugen benennen kann.

Politisch und rechtlich bin ich verfassungsfeindlichen Gewaltmaßnahmen ausgesetzt, die einen sich potenzierenden und traumatisierenden physischen Schaden bewirkt haben und noch bewirken.

Im diesen Zustand zu beenden verlange ich unverzüglich wirksame Maßnahmen einzuleiten um die Verwendung der für meinen Schädel berechneten funktechnischen Verbindung vollständig und dauerhaft zu unterbinden.

Ich verweise auf meinen an Sie gerichteten Brief vom 16.11.2015.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

Anhang:
Kopie Anzeige vom 4.12.15 mit Anhang, zusammen 3 Seiten
Ausdruck Webseite knochenfunk.de -> Symptome, 3 Seiten
Attest Frau Dr. H. vom 11.12.15, 1 Seite
Anzeige vom 15.12.15 LKA1, 1 Seite

Anzeige gegen Frank Henkel, Thomas Heilmann und Klaus Kandt vom 30.12.2015

per Einschreiben an Staatsanwaltschaft Berlin (31.12.2015 12:54 Uhr)

In Zusammenhang mit der Strafsache mit der Vorgangsnummer 130809-1100-0xxxxx und anderen bei der Polizei Berlin und den damit in Verbindung stehenden Geschäftszeichen
xxx UJs xxxx/14 und xxx Js xxx/15 bei der Staatsanwaltschaft Berlin

erstatte ich Strafanzeige

gegen

den Bürgermeister und Senator für Inneres und Sport, Frank Henkel,
den Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann und
den Polizeipräsidenten in Berlin Klaus Kandt

wegen Untätigkeit und dadurch Beihilfe zu leisten und geleistet zu haben zu versuchten Mord in Tateinheit u.a. mit vorsätzlicher, fortgesetzter, gemeinschaftlich begangener, gefährlicher Körperverletzung mit den Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung und Freiheitsberaubung zum Schaden von Hans Müller, Berlin, anderen namentlich bekannten Personen und weiteren Personen, zu denen es Hinweise gibt.

Der Anzeigende geht davon aus, dass der Vorgang den Angezeigten bekannt ist, andernfalls wäre ihnen nicht oder nicht wahrheitsgemäß berichtet worden oder sie kommen ihrer Pflicht zur Dienst- oder Fachaufsicht nicht nach.

Das Tatmittel selbst und die körperlichen und seelischen Schäden, die durch deren allgemeine Anwendung, durch deren gezielte Anwendung und als Folge spezifischer Anwendung durch konkrete Personen eingetreten sind, sind der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Landeskriminalamt und anderen in verschiedenen Schriftstücken bekannt gemacht worden, welche auf der Webseite knochenfunk.de zum Teil oder zusätzlich schon öffentlich einsehbar sind und bei ihrer Bekanntgabe als Beleg eines bereits entstandenen physischen Schadens vollkommen ausreichend waren um die weitere Tatbegehung umgehend zu unterbinden. Der Staatsanwaltschaft Berlin und der Bundesanwaltschaft ist bekannt, dass der auf dieser Webseite genannte Hans Müller ein Pseudonym des Anzeigenden [Hans Müller] ist.

Ich sehe mich Personen ausgeliefert, deren ladefähige Adressen ich nicht kenne und von denen ich vermute, dass sie die Zurverfügungstellung o.g. Tatmittel unter Vortäuschung falscher Tatsachen, Nichtübermittlung von Informationen, bzw. deren eigenmächtiger Umdeutung erschlichen haben und ein Interesse an der Fortführung von Versuchen am Menschen unter den Bedingungen der Anonymität und, so ist zu vermuten, auch der Straffreiheit haben.

Ich verweise darauf, dass ich bis zum heutigen Tag massiv an der Wahrnehmung meiner Grundrechte gehindert werde, bis hin zu nachweisbaren Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse. Ich bin unter diesen Umständen nicht frei, insbesondere auch nicht frei in meiner Aussage. Ich werde als Tatzeuge bedroht, behindert und verletzt.

Ich versichere, von den Auswirkungen der Anwendung des bereits beschriebenen Tatmittels, für die es auch zu Forschungszwecken weder Rechtsgrundlage, noch funktechnische Betriebserlaubnis gibt, betroffen zu sein, niemals meine Zustimmung erteilt zu haben und gesundheitliche Schäden erlitten zu haben, die fortschreitend, möglicherweise irreversibel und sicher mir dem Risiko des Eintretens von Spätfolgen behaftet sind. Jeder weitere Tag bedeutet für die Betroffenen und für mich eine Retraumatisierung, eine Potenzierung der Schäden und eine von konkreten Personen aufgezwungene Gewöhnung, die ohne, zumindest mein Wissen begonnenen worden ist, dann von mir abgelehnt wurde, d.h. gegen meinen erklärten Willen fortgesetzt wurde und bis heute wird.

In Anbetracht der Fortsetzung dieser gegen meine Person gerichteten Tatbegehung, den dabei bereits entstandenen körperlichen Schäden, den bereits erlittenen seelischen Qualen und in Anbetracht der bekannten Risiken besteht Gefahr im Verzug und Wiederholungsgefahr. Die Verwendung der für meinen Schädel berechneten funktechnischen Verbindung muss unverzüglich und vollständig unterbunden werden um das Recht der Betroffenen und im konkreten Fall, mein Recht auf körperliche Unverletzlichkeit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Wahrung des Fernmeldegeheimnisses u.a. durchzusetzen. Es muss sichergestellt werden, dass jedwede Tatbegehung der Personen, die die gegen meine Person gerichteten Straftaten begangen haben von diesen nicht wieder aufgenommen werden kann. Die Öffentlichkeit wird annehmen, dass ihre Identität nicht unbekannt ist.

Die hier zum Teil auch gezielt provozierte Schädigung des Gehirngewebes, seiner Struktur und Funktionalität sowie des zentralen Nervensystems ist als technischer Natur eindeutig nachweisbar, ist reproduzierbar und nicht durch die allgemeine Belastung durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks, WLAN etc. oder als Elektrosensibilität erklärbar. Das beigefügte Attest meiner Hausärztin Frau Dr. H. ist unvollständig und macht nach meinem Eindruck mit deutlich, dass sie selbst erheblichem Druck ausgesetzt ist. Die vorhersehbaren Auswirkungen des allgemeinen und des konkreten Einsatzes der beschriebenen Technologie muss öffentlich fachärztlich und wissenschaftlich begutachtet und bewertet werden. Die Ergebnisse zumindest in meinem konkreten Fall werden von mir anonymisiert veröffentlicht. Die Feststellung und Bewertung der gesundheitlichen Schäden während der Tatbegehung ist unzumutbar und würde die damit betraute Medizin zu Mittätern machen.

Ich erwarte, dass dieser gesamte Vorgang von einem Gericht unter strafrechtlichen Aspekten bewertet wird.

Um mir auf rechtsstaatlichem Wege Genugtuung zu verschaffen möchte ich die ladefähigen Adressen aller Personen genannt bekommen, die die beschriebene Hochfrequenztechnologie mir gegenüber unmittelbar angewendet haben oder auf andere Art und Weise in diesem Tatzusammenhang mich oder mein Eigentum schädigende Straftaten begangen haben sowie die ladefähigen Adressen derjenigen, die mit diesen Personen in unmittelbarem Kontakt standen, um zu erfahren, wer ihnen Anweisungen gab, wer Auswertungen vornahm und wer meine Person betreffende Entscheidungen fällte. Wenn Namen oder ladefähige Adressen nicht ermittelt werden können, weil deren Herausgabe verweigert wird, verlange ich die Namen der Verweigernden und die Nennung der Umstände der Verweigerung.

Ich verlange in sämtliche, meine Person betreffenden Unterlagen Einsicht zu erhalten, die bei der Tatbegehung oder zu deren Vorbereitung verwendet oder angefertigt worden sind.

Hans Müller

Anlage Attest Frau Dr. med H.

Ärztliches Attest [korr. Fassung vom 15.01.2016]

Name: Hans Müller

o.g. Patientin befindet sich in meiner hausärztlichen Betreuung
(R55 G) rezidivierende Synkope und Präsynkopen
(G25.81 G) Restless legs
(I10.90 G)Hypertension,
(R00,1 G) Bradykardieneigung
I49.9 G) Tachykarde Herzrythmusstörung
(G62.9 G B) Polyneuropathie
(Z58 G) Elektrosensibilität
(I72.0 G seit 2002 bekannt) Aneurysma der Arteria carotis Interna

o.g. Patient klagt über rezidivierende Unruhezustände, unruhige Beine, Herzrythmusstörungen, Schlafstörungen und Konzentrationsstörungen,
die er mit elektromagnetischen Feldwirkungen in Zusammenhang bringt.
Mehrfach traten Pulsschwankungen teilweise unter 40/min auf, sowie Kopfdruck , Sehstörungen, Konzentrationsstörung, Gliederzucken, Störung der Atemfrequenz .
Es kam mehrfach zu synkopalen bzw. präsynkopalen Zuständen, für die eine organische Ursache neurologisch und kardiologische ausgeschlossen wurde.

Befunde Kardiologie
Befund Neurologie
Befund cMRT

Datum: 15.01.16

Frau Dr. med Heike Höfer

[zwecks Dokumentation Übertragung 1 zu 1. Auch dieses Attest benennt nur Teilaspekte, insbesondere berücksichtigt es nicht die methodische Vorgehensweise]

 

[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]