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23.04.2015 erstellt / 26.05.2015 14:28 zuletzt geändert 


Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin



Brief an Klaus Wowereit

[Auszeichnung fett nachträglich hinzugefügt]

Hans Müller
Berlin, 18.7.2014

An
den Regierenden Bürgermeister
Klaus Wowereit
Rathausstr. 15
10178 Berlin

Sehr geehrter Herr Wowereit,

ich möchte sie vorab in Kenntnis zu setzen, dass ich am 11.6.14 gegen das Land Berlin, vertreten durch dessen obersten politischen Repräsentanten, den Regierenden Bürgermeister, eine Klage angestrengt habe. Die Klageschrift ist beigefügt, sowie eine DVD mit Abhörprotokollen, die auch der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Landgericht zugänglich gemacht worden ist.

Mir ist nicht bekannt, ob sie über die Angelegenheit um die es hier geht informiert sind. Herrn Palenda, den Leiter der Abt. II beim Senator für Inneres habe ich am 23.11.13 schriftlich Mitteilung über meinen damaligen Kenntnisstand gemacht. Der Sachverhalt sollte im wesentlichen aus Schriftsätzen beim Polizeipräsidenten, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht hervorgehen.

Ich möchte von mir unbekannten Mitarbeitern dieses Forschungsprojektes keine schmierig prosaischen Mutmaßungen über den Charakter des freien Willens mehr wahrnehmen müssen, meinen freien Willen habe ich im Februar 2013 eindeutig zum Ausdruck gebracht, sondern erreichen, dass das Land die Betroffenen dabei unterstützt die Adressen der gegenwärtig Tatdurchführenden ausfindig zu machen oder die grundsätzlich Verantwortlichen für die Verwendung dieser Technologie zu benennen.

Die Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin hat dazu in einem Beschluss vom 23.6.14 geschrieben:

"Soweit er auch die Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beantragt, ist zudem zweifelhaft, ob überhaupt der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist oder ob es sich möglicherweise um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben wäre …"

Nach meinen Erkenntnissen handelt es sich bei der eingesetzten Technologie um eine Hochfrequenzstrecke, die die Resonanzfrequenzen des menschlichen Schädels als Träger für u.a. aufmodulierte, wahrscheinlich aus einem bearbeitetem EEG-Signal bestehende Informationen verwendet.

Die Technologie ist an sich interessant, es ließen sich interessante Experimente damit durchführen, wenn Klarheit über die gesundheitsgefährdende Aspekte bestehen würde. Schädigende Auswirkungen sind bereits attestiert worden.

Die Umgebungsbedingungen für dieses Forschungsprojekt in Alt-Treptow sind zusammen mit den Anforderungen zur Geheimhaltung offensichtlich gezielt ausgenutzt worden, um mit Betroffenen u.a. auch Experimente zu machen, die wegen der damit verbundenen, konditionierenden Gewaltmaßnahmen und eines bestimmten Versuchszieles die Anonymität und möglicherweise auch die Straffreiheit der unmittelbar Tatdurchführenden voraussetzen. Ich persönlich bin unter Vorwänden seit 21.1.14 einem Dauerstress ausgesetzt.

Zu glauben, dass die Tatbegehung nicht bewiesen werden kann, weil keine Spuren hinterlassen werden, die Existenz des Tatmittels also geleugnet werden könne, ist nachweislich falsch und eine aberwitzige Illusion, denn es sollen ja messbare Ergebnisse erzielt werden. Wer deckt diese Gewaltmaßnahmen, wo sind beeinflussbare Staatsbedienstete platziert, wer streut Falschinformationen über den Charakter dieser Menschenversuche? Ermittlungen zu den unmittelbar Tatausführenden oder Einfluss auf die Tatbegehung sind nach Auskunft eines Berliner Staatsanwaltes offensichtlich nicht möglich.

Mir geht es natürlich vor allem darum, dass die Tatbegehung, die bis heute noch fortgeführt wird, unverzüglich eingestellt wird. Wer auf diese Weise und mit diesem, in den Schriftsätzen beschriebenem Versuchsziel mit Menschen experimentieren möchte, soll es öffentlich rechtfertigen.

Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin sich für die unverzügliche Beendigung der Tatbegehung einsetzt, alles weitere sollte meiner Ansicht nach auf dem Wege des Vergleichs geregelt werden. Hält das Land Berlin das Auslösen eines öffentlichen Skandals der neuro-wissenschaftlichen Forschung in Deutschland für nötig, stehe ich auch dafür zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Müller

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Antwort aus der Senatskanzlei:

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin

Senatskanzlei

Datum 05. August 2014

Ihr Schreiben vom 18. Juli 2014

Sehr geehrter Herr Müller,

ihr an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, gerichtetes Schreiben vom 18. Juli 2014 lag ihm vor. Angesichts der Vielzahl täglich eingehender Zuschriften, bitte ich Sie um ihr Verständnis, dass es ihm terminlich nicht möglich ist, jede einzelne Anfrage persönlich zu beantworten. Daher hat er mich gebeten, ihnen zu antworten.

Für ihre Offenheit danke ich ihnen. Ihre Ausführungen habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Gleichwohl bin ich gehalten, Sie darauf hinzuweisen, dass es nicht möglich ist, ihnen speziell in gerichtlichen Verfahren behilflich zu sein. Ein wesentliches Kennzeichen des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte. Der Gewaltenteilungsgrundsatz als ein gleichsam tragender Pfeiler der Verfassung findet sich im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 3 und ist in der Berliner Verfassung in Artikel 3 Absatz 1 verankert. Danach liegt die richterliche Gewalt in den Händen unabhängiger Gerichte.

Darüber hinaus muss ich Sie darauf hinweisen, dass nach Artikel 58 Absatz 5 Satz 1 der Berliner Verfassung jedes Mitglied des Senats seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung leitet. Dadurch ist es dem Regierenden Bürgermeister ebenso verwehrt, beispielsweise in den Geschäftsbereich des für das Gefahrenabwehrrecht und den Verfassungsschutz zuständigen Senators für inneres und Sport oder aber in den Geschäftsbereich des für die Belange des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zuständigen Senators für Justiz und Verbraucherschutz einzuwirken.

Wie ich ihrem oben benannten Schreiben entnehmen konnte, haben Sie sich insbesondere bereits an die Abteilung Il - Verfassungsschutz der Senatsverwaltung für inneres und Sport (Herrn Senatsdirigent Palenda) gewandt. Gegebenenfalls empfiehlt sich dort eine nochmalige Vorsprache.

Ich bedauere, ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Herr S.

 

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[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]