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23.09.2017 erstellt / 16.12.2017 07:56 zuletzt geändert 


Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin



Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.9.2017 im Wahlkreis 84, Berlin Treptow/Köpenick (Wahlanfechtung)

 

Ankündigungen

 

Letzter Absatz im Wahlprogramm (Dokumente/Programm BT 2017 // Programm Bundestagswahl 2017 Direktmandat):

„Und ist Anlass, zu überprüfen, ob Wahlen in den Stimmbezirken, Wahlkreisen und Bundesländern unter diesen Umständen durchgeführt werden können.“

10.05.2017

 

Zitat aus Dokumente/Programm BT 2017 (Absatz vor Wahlprogramm) :

Bürgerrechtstaktische Einzelbewerbung

Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Parteien, andere Organisationen, Behörden und Gerichte, die die Ziele dieses Programms:

„Diese kriminellen Experimente am Menschen müssen unverzüglich abgebrochen werden, wer sie fortsetzen möchte, soll es öffentlich zu rechtfertigen wagen. Es muss rückhaltlose und unabhängige Aufklärung durchgesetzt werden. Dafür ist die Herausgabe der vollständigen Listen aller ProbandInnen und sämtlicher Unterlagen notwendig.“

übernehmen? Sollte so sein, für Behörden und Gerichte gilt: muss so sein.

09.06.2017

 

Die Wahlanfechtung habe ich in einem Brief an die Beschwerdestelle des LKA Berlin angekündigt. Zitat aus Dokumente/Beiordnung/1. Beschwerde PolPräs Berlin 13.06.2017:

„Der Abgabetermin für die ausgefüllten Unterzeichner-Formulare des Kreiswahlvorschlags ist der 17.7.2017, ein Belegexemplar ist beigefügt. Die Landeswahlleiterin ist per Mail über die Fortsetzung der o.g. Straftaten informiert worden. Ich erwäge die Anfechtung der Bundestagswahl im Wahlkreis Treptow/Köpenick.“

13.06.2017

 

Es sind keine Fehler gemacht worden, denen Bezirkswahlleitung, Landeswahlleiterin oder Bundeswahlleitung hätten abhelfen können. Auf telefonische Nachfrage bei der Landeswahlleiterin Berlin wurde mir erklärt, dass in meinem Fall die Staatsanwaltschaft in Berlin für im Zusammenhang mit der Bundestagswahl begangene Straftaten zuständig ist.

Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat mir bei mehrfacher Nachfrage stets erklärt, für Gefahr im Verzug und sofortige Unterbindung von Straftaten ist die Polizei zuständig, die wiederum stets auf den Staatsanwalt H. verwies. So geht das seit ca. 4 Jahren, während dessen die angezeigten Straftaten fortgesetzt worden sind und bis heute werden, siehe: aktuell.

Ich bin kein Jurist. Nach meinem Verständnis kann die Verletzung meines subjektiven Rechts auf freie Ausübung des passiven und aktiven Wahlrechts Anlass für eine Wahlanfechtung sein, über die zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet. Er wird möglicherweise auf des Handeln des Rechtsstaates im Land Berlin warten. Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses kann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Es wird mit seiner Entscheidung möglicherweise auf das Handeln des Rechtsstaates im Land Berlin warten. Während dessen die angezeigten Straftaten fortgesetzt werden?

23.09.2017

 

Brief an den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages 24.11.2017

 

Berlin, 24.11.2017

 

Guten Tag,

ich erhebe hiermit

Einspruch

gegen die Gültigkeit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 084, Berlin Treptow-Köpenick.

 

Ich versichere, dass ich ohne mein Wissen Gegenstand von Experimenten mit meinem Körper und meiner Persönlichkeit geworden bin und es bis heute auch noch zu sein. Experimente, zu denen ich niemals mein Einverständnis erklärt habe und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten habe, die möglicherweise irreversibel und mit dem Risiko des Eintretens von Spätfolgen behaftet sind.

Die für diese Experimente verwendete Hochfrequenzfunkstrecke bewirkt in ihrer konkreten Anwendung durch mir unbekannte Personen eine Einschränkung der kognitiven Funktionen und damit auch eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheitsrechte, hier insbesondere die Wahrnehmung meines aktiven und passiven Wahlrechts.

Die Verwendung dieser Hochfrequenzfunkstrecke und die Vorgehensweise der Anwender ist nachweisbar und nicht ab streitbar.

Ich habe für diese Experimente an meiner Person nicht mein Einverständnis gegeben, mein ausdrückliches Nein ist ignoriert worden.

Ich bin als Verletzter und Zeuge bis heute nicht gehört worden. Ich habe am 9.8.2013 die erste förmliche Anzeige bei der Polizei Berlin erstattet, seit 13.8.2014 verschicke ich täglich eine Mail und seit 23.1.2015 zeige ich die Fortsetzung der vorsätzlichen Körperverletzung gegen meine Person täglich per Fax an.

Die zuständigen Behörden in Berlin haben diese Experimente an meiner Person bislang nicht unterbunden oder waren dazu nicht in der Lage. Bei einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Landeswahlleiterin Berlin wurde ich auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft verwiesen.

Der Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag bezieht sich auf die Vorbereitung und die Durchführung meiner Kandidatur, zuerst für einen Platz auf der Landesliste von Bündnis90/Die Grünen Landesverband Berlin auf der Landesmitgliederversammlung am 25. März 2017, dann als Bewerber für das Direktmandat Wahlkreis 084 auf der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Treptow-Köpenick von Bündnis90/Die Grünen am 4. April 2017 und dann als Einzelbewerber für den Wahlkreis 084, Berlin Treptow-Köpenick. Das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift des Kreiswahlvorschlags ist datiert auf den 24.5.2017. Eine Kopie des Formblatts und des Wahlprogramms in der Fassung vom 10.5.2017 befindet sich im Anhang.

In den beigefügten Schriftstücken sind die an meiner Person (und anderen) begangenen und bis heute fortgesetzten Straftaten bereits ausreichend beschrieben und sind in ihrem Gesamtzusammenhang, betreffend die Verletzung meines passiven Wahlrechts, Anlass für diesen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 084, Berlin Treptow-Köpenick, betreffend der Verletzung meines aktiven Wahlrechts, Anlass für diesen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlbezirk 0102 und betreffend einer mir unbekannten Anzahl von Personen auch über den genannten Wahlbezirk hinaus. Die Gesamtzahl der Personen, die eine Einschränkung ihres aktiven Wahlrechts beklagen könnten, kann Listen entnommen werden, deren Existenz anzunehmen ist. Es gibt zumindest eine Liste, auf der zumindest ein Name steht, meiner.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

begonnen am 25.9.2017
fertiggestellt am 24.11.2017

Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Beiordnung Rechtsbeistand
Anlage 2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BverfG
Anlage 3: diverse Schriftsätze
Anlage 4: Kopien Anzeigen, Formblatt und Wahlprogramm

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Bei einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des GA-Ausschusses des Deutschen Bundestages am 29.11.2017 ist mir der fristgerechte Eingang dieses Einspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag bestätigt worden und am 15.12.2017 kam der Brief des Wahlprüfungsausschusses mit dem Aktenzeichen an (WP xxx/17).

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„Entweder du akzeptierst das oder du verreckst“. Das ist ein „O-Ton“-Zitat eines mir namentlich nicht bekannten Tat Ausführenden. Es ist mir wahrscheinlich Ende 2014 oder später übermittelt worden. Es könnte sich auch um eine kolportierte Aussage Dritter gehandelt haben.

Unabhängig davon, womit ich diese Aussage zum Zeitpunkt der Übermittlung in Verbindung gebracht habe oder in welchem Zusammenhang sie übermittelt worden ist, es ist die Aufforderung die Durchführung meiner Hirnverletzung und deren Auswirkungen zu akzeptieren. Eine vorsätzlich und gegen meinen Willen herbeigeführte Hirnverletzung.

Das Quälen lebt von der Beobachtung der Auswirkungen. Ausgeschlossen, dass „Die“ das zum ersten Mal machen. Der deutlich spürbare, zeitlich begrenzte Einsatz von Software ist von Menschen eingesetzte und zu diesem Zweck geschriebene Software. Jeden Morgen der Beginn des Quälen, jeden Morgen anzeigen.

Die gesamte Vorgehensweise geht davon aus, von anderen nicht entdeckt werden zu können und von weiteren Personen nicht entdeckt werden zu wollen. Der Wille der Opfer sich im Rahmen ihrer erarbeiteten Persönlichkeit zu bewegen, eröffnet die Chance, dass Quälen unentdeckt fortzusetzen. Einige Merkmale, wie diese kriminellen Experimente am Menschen organisiert sind.

Meine Äußerung der Erwartung, dass diese unmittelbar ausführenden Personen eines Tages zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden, wurde von diesen Personen mit der Androhung einer lebenslangen Hirnschädigung verbunden, lebenslange Haftstrafe - lebenslange Hirnschädigung. Diese ist nicht nur angedroht worden, sondern ist schon allein als Auswirkung andauernder Tatausübung bereits herbeigeführt und auch bei anderen beobachtet worden.

Berlin, 13.12.2017

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[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]